Am 8. November ist Internationaler Tag der Putzfrau

Die Schriftstellerin Gesine Schulz hat diesen Gedenktag durchgesetzt zur Wertschätzung, gerechter Bezahlung und besseren Arbeitsbedingungen für Reinigungskräfte.

Noch immer hat der Beruf ein geringes Sozialprestige und noch immer arbeiten viele Reinigungskräfte schwarz, daran konnte auch die Minijob-Regelung nichts ändern.

Das Entscheidende ist, dass an diesem Tag auf eine Welt aufmerksam gemacht werde, die uns alle irgendwie berührt, denn auch unser Arbeitsplatz wird gereinigt. Am Aktionstag könne jeder ja eine Blume für die Putzfrau auf dem Büro-Schreibtisch stehen lassen.

Auch ein guter Anlass, die Privathaushalte daran zu erinnern, dass die Kosten für eine angemeldete Putzfrau von der Steuer abgesetzt werden kann, wenn Sie damit ein Unternehmen beauftragen. Die haushaltsnahen Dienstleistungen können mit 20 % von der Steuer abgesetzt werden (§ 35a Abs. 2 EStG). Die Kosten, die Ihnen durch haushaltsnahe Dienstleistungen entstehen, senken also direkt Ihre Steuerschuld.
Putzfrauen arbeiten in gewerblichen als auch in ganz privaten Bereichen in einer Vertrauensstellung. Diskretion ist Pflicht, weil nicht immer jemand anwesend ist, wenn gereinigt wird.

Eine gute Putzfrau – ist Gold wert.

Der Dienstleister kümmert sich um alles. Der kostet zwar im ersten Moment mehr, regelt aber die Vertretung im Krankheitsfall. Außerdem übernimmt er für seine Angestellten die Haftung wenn ein Unfall am Arbeitsplatz passiert. Die Mitarbeiter des Dienstleisters sind haftpflichtversichert und die gesetzliche Unfallversicherung des Unternehmens regelt alle medizinischen Maßnahmen.